Betr.: Übernahme der Kosten durch Bund und Länder
Vom Bundesfamilienministerium erreicht mich folgende Mitteilung:
Die Kosten der Grabstätten von den im Nationalsozialismus verfolgten Sinti und Roma werden künftig zu je 50 Prozent von Bund und Ländern übernommen. Manuela Schwesig begrüßte den Entschluss. Bund und Länder haben am 9. Dezember im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin einen Beschluss zum Ruherecht für Grabstätten der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma gefasst. Bund und Länder sind übereingekommen, die Kosten zum Erhalt der Gräber zu je 50 Prozent zu übernehmen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte dazu:
“Ich begrüße den Beschluss zum Erhalt der Gräber derjenigen Sinti und Roma, die vom Nationalsozialistischen Regime als Volksgruppe aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. Das sind wir den Toten und ihren Nachkommen schuldig. Mein Haus wird in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den Ländern eine Regelung erarbeiten, damit dieser Beschluss schnell umgesetzt werden kann.”
Die Umsetzung kann unter Wahrung verfassungsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundes und der Länder ohne gesetzliche Änderungen kurzfristig erfolgen. Die Zuständigkeit der Länder für eine Regelung des Ruherechtes bleibt dabei unberührt, auch die Gesetzgebungskompetenz bleibt bei den Ländern. Die noch im Detail auszuhandelnde Vereinbarung soll sich an die Regelung für die verwaisten jüdischen Friedhöfe aus der Vorkriegszeit orientieren. Bundesweit sind etwa 3000 Grabstätten betroffen. Der Bund erklärte sich bereit, den Ländern 50 Prozent der entstehenden Kosten zu erstatten.
Es wird jetzt darauf ankommen, von den Sinti-Familien die Gräber genannt zu bekommen, damit wir auf die Städte und Gemeinden zugehen können, die den Beschluss umsetzen müssen.

Dauerndes Ruherecht © Fotolia/Johanna Mühlbauer Courtesy of BMFSFJ